Begleiteter Umgang
Umgangsbegleitung von getrenntlebenden Elternteilen und deren Kindern
Begleiteter Umgang (BU) richtet sich an Familien in schwierigen Trennungs- und Scheidungssituationen, welche das Umgangsrecht ohne fachliche Unterstützung nicht gewährleisten können. Ein positiver Umgang mit dem umgangssuchenden Elternteil soll ermöglicht und beide Elternteile in Ihrer Elternverantwortung gestärkt werden. Ziel ist die Entwicklung einer individuellen Umgangsregelung, die dem Wohle des Kindes entspricht. Die Begleitung der Familie wird durch eine pädagogische Fachkraft geleistet. Das zentrale Augenmerk liegt immer auf dem Erleben des Kindes und dem Bemühen einen Rahmen für positive Erfahrungen zu schaffen. In der Regel finden 10 begleitete Umgangskontakte alle 14 Tage statt. Bei Baby-BU (Kind unter 1,5 Jahren) finden 20 Kontakte einmal wöchentlich statt. Die reine Umgangszeit beträgt bei einem Kind 1 Stunde, bei zwei Kindern 1,5 Stunden und bei drei Kindern 2 Stunden. Bevor ein Begleiteter Umgang durchgeführt werden kann, muss eine Überleitung von der Fachberatungsstelle für Familien nach Trennung und Scheidung des Jugendamtes Düsseldorf an den Kinderschutzbund erfolgen.
Muster Ablauf von Begleitetem Umgang:
- Einzelne Erstgespräche (EG) mit beiden Elternteilen
- Kennenlerntermin/e mit dem Kind/den Kindern
- 5 begleitete Umgangskontakte (Baby-BU 10 Kontakte)
- Zwischengespräch (ZG) mit beiden Elternteilen
- 5 begleitete Umgangskontakte (Baby-BU 10 Kontakte)
- Abschlussgespräch (AG) mit beiden Elternteilen
- Nachsorgegespräch mit beiden Elternteilen (ca. 6 Monate nach AG)
Posener Straße 60
40231 Düsseldorf