Finanzielle Hilfe in der Schwangerschaft
Vermittlung von finanzieller Hilfe in der Schwangerschaft aus der Bundesstiftung "Mutter und Kind- Schutz des ungeborenen Lebens"
In finanziellen Notsituationen während der Schwangerschaft können Gelder aus der Bundesstiftung Mutter und Kind- Schutz des ungeborenen Lebens vermittelt werden. Diese Hilfe beinhaltet in der Regel finanzielle Unterstützung für Babyerstausstattung und Schwangerenbekleidung.
Die angehende Mutter muss hierfür in Düsseldorf gemeldet sein. Zur Antragsstellung bei der Beratungsstelle wird der Mutterpass, ein Ausweis, ein Nachweis über ihre Einkünfte der letzten drei Monate vor Antragsstellung oder ein aktuellen Bescheid über den Bezug von Sozialleistungen, eine Bankverbindung und ggf. ein Mietvertrag oder der Nachweis über vereinbarte Ratenzahlungen benötigt.
Die Beratung erfolgt persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung und erfordert die Anwesenheit der angehenden Mutter zur Antragsunterzeichnung. Sollte es der Frau aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, die Beratungsstelle persönlich aufzusuchen,ist in Einzelfällen auch einen Hausbesuch oder Online/Telefonberatung möglich.
Gesundheitsamt, Schwangerenberatungsstelle
Kölner Straße 180
40227 Düsseldorf