Hilfen zur Erziehung
Unterstützung für Familien nach § 27 SGB VIII
Hilfen zur Erziehung unterstützen Familien, die das Wohl und eine entsprechende Erziehung der Kinder und Jugendlichen in ihrer Obhut aus eigenen Kräften nicht gewährleisten können. Das dabei zur Verfügung stehende Instrumentarium ist äußerst vielfältig und reicht von ambulanten Einzelfall- und Familienhilfen, in denen pädagogische Fachkräfte die Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger aufsuchend im Alltag unterstützen, über teilstationäre Tagesgruppen bis hin zur langfristiger Unterbringung außerhalb der Herkunftsfamilien, z. B. in Wohngruppen oder Pflegefamilien.
Kinder, Jugendliche und Familien erhalten dadurch die Chance, gemeinsam mit dem Jugendamt und den zuständigen Anbietern eine Verbesserung ihrer Lebensverhältnisse zu erreichen. Hilfen zur Erziehung sind dabei stets – ob kurzfristig oder über einen längeren Zeitraum hinweg – individuell auf den vorliegenden Bedarf abgestimmt. Dies wird im Rahmen eines regelmäßig fortgeschriebenen Hilfeplans festgehalten.
Verantwortlich für Beratung, Aufnahme und Genehmigung von Anträgen auf Hilfen zur Erziehung sowie Hilfeplanung und Fallführung ist der Bezirkssozialdienst des Jugendamtes. Dieser ist mit einer Außenstelle pro Stadtbezirk wohnortnah für alle Kinder, Jugendlichen und Familien in Düsseldorf zu erreichen. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Internetpräsent des Jugendamtes Düsseldorf (siehe erster Link).
Amt für Soziales und Jugend
Abt. Kinderschutz und Hilfen zur Erziehung
Willi-Becker-Allee 7
40227 Düsseldorf
(Leitung BSD/ Stv. Abtl. Kinderschutz und Hilfe zur Erziehung)
michele.wellssow@duesseldorf.de