Mittelvergabe zur Gewaltprävention
Förderung gewaltpräventiver Projekte in der Jugendhilfe
Seit 2016 wird jedes Jahr eine Summe in Höhe von insgesamt 50.000 € zur Durchführung von gewaltpräventiven Maßnahmen in Düsseldorf zur Verfügung gestellt. Grundsätzlich orientiert sich die Mittelvergabe am aktuell gültigen Kinder- und Jugendförderplan. Beantragt werden können diese Mittel jeweils zu Beginn eines Jahres beim Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz von Mitarbeiter*innen aus der Jugendhilfe.
Vor der Beantragung dieser Fördergelder, sind folgende Eckpunkte mitzudenken:
Bei den Präventionsmaßnahmen handelt es sich überwiegend um erfolgreich evaluierte Programme oder Projekte, die dazu beitragen, Schutzfaktoren für eine ganzheitlich gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen (0-18J) zu stärken und Risikofaktoren zu minimieren (http://www.gruene-liste-praevention.de/nano.cms/datenbank/information). In Abstimmung können auch nicht evaluierte Projekte umgesetzt werden.
Folgende Rahmenbedingungen wurden festgelegt:
• Federführung der Projekte obliegt einer Fachkraft der Jugendhilfe
• Orientierung an den Leitlinien für effektive Präventionsprogramme bei nicht evaluierten Programmen (https://www.gruene-liste-praevention.de/nano.cms/datenbank/leitlinien)
• Bildung von Kooperationen im Rahmen der praktischen Umsetzung
• Anstreben von Nachhaltigkeit (z.B. Präsentation des Projektes bei Nichtbeteiligten, Erarbeitung von Umgangsformen oder langfristigen Zielen)
• Umsetzung der Maßnahmen im Laufe des Kalenderjahres
Amt für Soziales und Jugend
Willi Becker Allee 7
40227 Düsseldorf
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