Zurück
PDF
Drucken
Zurück
PDF
Drucken
NRW - Landesprogramm Kultur und Schule
Projekte von Künstler*innen in Schulen
Das Programm fördert die Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung in Schulen. Künstler*innen und Kunstpädagog*innen können sich gemeinsam mit Schulen mit Projektvorschlägen bewerben. Der Projektumfang beträgt ca. 40 Einheiten à 90 Minuten.
Eine unabhängige Jury entscheidet auf kommunaler Ebene über die zu realisierenden Projektanträge. Die Projekte sind ergänzende Angebote im außerunterrichtlichen Bereich und werden nicht benotet.
Angebotsformat
Gruppensetting
Durchführungsort
Grundschule, Förderschule, Weiterführende Schule, Berufskolleg
Stadtbezirk
SB 1, SB 2, SB 3, SB 4, SB 5, SB 6, SB 7, SB 8, SB 9, SB 10, Überregional
Stadtteile
alle Stadtteile sowie Überregional
Zielgruppe
6-19 Jahre
Teilnehmerzahl
ca. 1.000 Schüler*innen in insgesamt ca. 45 Projekten pro Schuljahr
Angebot besteht seit
Schuljahr 2006/2007
Geplante Laufzeit
Unbefristet
Evaluation des Angebots
Ja, zu internen Zwecken
Trägerkategorie
Sonstige
Träger
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Str. 49
40221 Düsseldorf
Völklinger Str. 49
40221 Düsseldorf
Ansprechpartner*in
Stadtverwaltung Düsseldorf
Kulturamt - Kulturelle Entwicklung
Bettina Kratzsch
bettina.kratzsch@duesseldorf.de
Kulturamt - Kulturelle Entwicklung
Bettina Kratzsch
bettina.kratzsch@duesseldorf.de
Weitere Informationen
Besonderheiten: Blockprojekte, die Zusammenarbeit von zwei Künstler*innen und eine Doppelförderung sind möglich.
Sonderprojekte: Kooperationsprojekte, an denen mehr als drei Schulen beteiligt sind, die kommunenübergreifend durchgeführt werden oder solche, an denen mehr als vier Künstler*innen oder Kunstpädagog*innen beteiligt.
Es besteht die Möglichkeit, Projektanträge für Kooperationen zwischen Grundschulen und Kindergärten zu stellen.
Die maximale Förderung pro Einzelprojekt beträgt 3.375 €.
Sie beinhaltet ein Künstler*innenhonorar von 2.475 € und 900 € für Sachkosten/Fahrt/ Präsentation. Das Honorar schließt fünf Einheiten für Vor- und Nachbereitung ein. Der Eigenanteil der Schule/Kita beträgt maxímal 337 €.
Antrags-/Bewerbungsfrist: bis 31. März für das kommende Schuljahr (abweichende Regelungen für Sonderprojekte).
Weitere Informationen auf der Internetseite des Kulturamtes und Musenkuss - Kulturelle Bildung in Düsseldorf.
https://www.duesseldorf.de/kulturamt/kulturelle-bildung/landesprogramm-nrw.html
https://www.musenkuss-duesseldorf.de/programme/nrw-landesprogramm-kultur-und-schule
Sonderprojekte: Kooperationsprojekte, an denen mehr als drei Schulen beteiligt sind, die kommunenübergreifend durchgeführt werden oder solche, an denen mehr als vier Künstler*innen oder Kunstpädagog*innen beteiligt.
Es besteht die Möglichkeit, Projektanträge für Kooperationen zwischen Grundschulen und Kindergärten zu stellen.
Die maximale Förderung pro Einzelprojekt beträgt 3.375 €.
Sie beinhaltet ein Künstler*innenhonorar von 2.475 € und 900 € für Sachkosten/Fahrt/ Präsentation. Das Honorar schließt fünf Einheiten für Vor- und Nachbereitung ein. Der Eigenanteil der Schule/Kita beträgt maxímal 337 €.
Antrags-/Bewerbungsfrist: bis 31. März für das kommende Schuljahr (abweichende Regelungen für Sonderprojekte).
Weitere Informationen auf der Internetseite des Kulturamtes und Musenkuss - Kulturelle Bildung in Düsseldorf.
https://www.duesseldorf.de/kulturamt/kulturelle-bildung/landesprogramm-nrw.html
https://www.musenkuss-duesseldorf.de/programme/nrw-landesprogramm-kultur-und-schule