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Sprachförderung für Kinder nach § 36 SchulG i.V.m. § 42 Abs. 1 Nr. 4 KiBiz

Sprachförderung für Kinder ohne Kita-Platz

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Das Verfahren wird durch das Schulamt (Amt 40/ Schule und Bildung zugeordnet) geführt und ist in sich geschlossen. Zwei Jahre vor der Einschulung werden die 4-jährigen Kinder, die keine Kita besuchen, mittels des Tests „Delfin 4“ in den Grundschulen durch Lehrer*innen und pädagogische Fachkräfte auf Ihren Sprachstand getestet. Auch Kinder mit Kita-Platz werden getestet, wenn deren Eltern der Bildungsdokumentation (u.a. BaSiK) in der Kita nicht zugestimmt haben.
Ergibt die Testung ein Defizit, fordert das Schulamt die Eltern auf, die Kinder in einer Kita anzumelden. Unterbleibt die Anmeldung in einer Kita, oder kann kein Kita-Platz angeboten werden, verpflichtet das Schulamt die Kinder zur Teilnahme einer Sprachfördermaßnahme in einem Familienzentrum oder einer plausKita. Die Einrichtungen werden anhand der Fördermittel in Abstimmung mit der AG § 78 SGB VIII durch die Jugendhilfeplanung festgelegt. Diese Maßnahme hat einen Stundenumfang von wenigsten vier Wochenstunden.
Den teilnehmenden Kindern sollen unterjährig freiwerdende Plätze, oder Plätze zum Beginn des Kita-Jahres, in der Kita angeboten werden.
Nach der Delfin 4-Testung zugezogene - und daher nicht getestete - Kinder werden bei der Anmeldung zum Schulbesuch ebenfalls getestet und im Bedarfsfalle einer Sprachfördermaßnahme zugeteilt. Durch die verbleibende Zeit bis zur Einschulung ist es für diese Kinder zwingend notwendig an einer schulischen Sprachfördermaßnahme in der Schuleingangsphase teilzunehmen. Hierzu entwickeln die Grundschulen entsprechende Konzepte.
Die Durchführung der Angebote in den Familienzentren und plusKitas erfolgt durch das Fachpersonal. Die Sprachentwicklung der Kinder wird beobachtet und dokumentiert.

Angebotsformat
Gruppensetting
Durchführungsort
Kita, Grundschule
Stadtbezirk
SB 1, SB 2, SB 3, SB 4, SB 5, SB 6, SB 7, SB 8, SB 9, SB 10, Überregional
Stadtteile
alle Stadtteile sowie Überregional
Zielgruppe
4-5 Jahre
Teilnehmerzahl
Nach Bedarf ca. 5 – 8 Kinder pro Maßnahme
Geplante Laufzeit
Unbefristet
Evaluation des Angebots
Nein
Trägerkategorie
trägerübergreifend
Träger
Stadtverwaltung Düsseldorf
Amt für Soziales und Jugend; Tageseinrichtungen für Kinder
Willi-Becker-Allee 7
40227 Düsseldorf
Ansprechpartner*in
Andreas Müller
(Stabsstelle Sprachförderung & interkulturelle Erziehung)
andreas.mueller@duesseldorf.de
0211 / 89-92572
 
Agnes Markides
(Schulamt, Sprachstandserhebung)
agnes.markides@duesseldorf.de
0211/89-96525
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